Autor: OA Dr. Hugo Lunzer
In der Werbung für Medikamente heißt es „Über Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage oder fragen Sie ihren Arzt und Apotheker“. Meist ist im Beipackzettel zu lesen: „In der Schwangerschaft und Stillzeit darf der Wirkstoff nur bei unbedingter Notwendigkeit und Absprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden. Vorsichtshalber sollte das Medikament in der Schwangerschaft nicht verwendet werden, auch wenn schädigende Auswirkungen auf das Kind nicht bekannt sind….“
Solche Sätze verunsichern die werdende Mutter, aber auch viele Apotheker und Ärzte. Mann gewinnt den Eindruck, dass sich Pharmafirmen so vor eventuellen Klagen schützen wollen: So könnte für eine etwaigen Behinderung eines Kindes ein während der Schwangerschaft eingenommenes (ansich harmloses) Medikament verantwortlich gemacht werden.
Bei vielen Krankheiten sind jedoch für Mutter und Kind die Risiken höher, keine Medikamente einzunehmen, als eventuelle Nebenwirkungen durch sie zu erleiden. Manchmal kann über eine Medikamenteneinnahme sogar eine Behinderung des Kindes vermieden werden!
Es stellt sich somit die Frage, welche Medikamente in der Schwangerschaft erlaubt sind und welche nicht, beziehungsweise welchen Quellen man wirklich vertrauen kann:
Sie können davon ausgehen, dass Ihr Arzt sich mit Medikamenten in der Schwangerschaft auskennt. Ein sorgfältiger Arzt wird im Zweifelsfall in der Fachliteratur nachlesen oder bei einem Kollegen – zumeist einem Frauenarzt – nachfragen, ob jene Medizineinnahme in der jeweiligen Schwangerschaftswoche vertretbar ist. Der Arzt wird häufig ältere, bewährte Medikamente verschreiben, da bei neueren Medikamenten in vielen Fällen die Langzeiterfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen auf das ungeborene Kind fehlen.
Medikamente sind natürlich auch bei Schwangeren nur dann erlaubt, wenn sie von der Frau gut vertragen werden. So darf z.B. keine Allergie vorliegen. Gängige, häufig verschriebene Medikamente sind beispielsweise: Paracetamol (z.B. Mexalen®) bei Schmerzen, Tussamag-Hustensaft® bei Hustenreiz, Magnesium bei Wadenkrämpfen, Acetylcystein (z.B. Aeromuc®) bei „verschleimten“ Atemwegen (Bronchitis) sowie Dimetinden (z.B. Fenistil®) bei leichteren Allergien.
Auch vermeintliche „Alltags“- Medikamente wie z.B. Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®, Aspro®) sollten in der Schwangerschaft nur auf Anweisung eines Arztes eingenommen werden!
Obwohl zahlreiche Medikamente in der Schwangerschaft verboten sind, so gibt es aber auch zahlreiche Medikamente die für das ungeborene Kind völlig harmlos sind. Meine Empfehlung lautet daher: Fragen Sie lieber einmal mehr als zu wenig Ihren (Frauen-) Arzt!